Die Freundin meiner Freundin wird Lehrerin. Und weil es gut kommt, hat sie ihren Sechstklässlern Presseausweise gebastelt. Pünktlich zum Ende des Schuljahres ist die Klassenzeitung dann fertig. Und vor unserem Haus steht neuerdings ein Auto, auf dessen Ablage ein kaum zu übersehendes Presseschild liegt. Selbst gebastelt. Schwarzer Edding auf weißem Karton.

Presseausweis
Quelle: DJV Bremen

Und was bringt das nun? Dem Autofahrer seinen Parkplatz. Den Sechstklässlern zumindest das schöne Gefühl der Wichtigkeit. In die Pressekonferenz kommen sie damit noch lange nicht rein. Presserabatte gibt es auch nicht (jaja, die Schnorrer). Die eigentliche Frage ist doch, wer wann dem Presserecht unterliegt. Und auch da nützt der Presserausweis nicht. Der interessiert den Richter nicht die Bohne.

Wie Detlef Borchers für heise online schreibt, hat die Internet-Konferenz der OSZE zusammen mit der Standesorganisation Reporter ohne Grenzen gefordert, Bloggern den selben „rechtlichen Schutz“ zu gewähren wie Online-Journalisten. – Warum eigentlich Online-Journalisten? Unterliegen die etwa einem anderen Presserecht? Wohl kaum.

Neu ist die Frage nicht, und in den USA haben einige Blogger schon am eigenen Leib erfahren müssen, dass ihre Texte nicht nach dem Presserecht beurteilt werden. Aber die Frage ist doch nicht wirklich, ob jeder Blogger gleich ein Journalist ist. Schließlich ist auch nicht jeder Besitzer eines Herdes zwangsläufig ein Koch. Bei den Bloggern gibt es sone und solche, weshalb man langsam anfangen sollte, Kriterien dafür aufzustellen, wann ein Blog als journalistisches Blog eingestuft werden kann und damit auch dem Presserecht unterliegt.

Entscheidend dabei ist doch wohl, ob ich Blogger dem Link der Internet-Konferenz gefolgt bin und mich selbst davon überzeugt habe, ob das auch stimmt, was Herr Borchers da schreibt. Oder ob ich es einfach so übernommen habe. Letzteres ist übrigens der Fall. Aber okay, damit wäre ich wieder beim Thema Abschreibe-Journalisten. Dieses Fass lasse ich heute aber mal zu.