Schon einmal Schwarzer Peter gespielt? Zum Schluss behält einer die Arschkarte. Wie vor Gericht. Und wenn nur noch zwei Leute im Spiel sind, weiß zwar jeder Spieler, auf welcher Seite der Schwarze Peter gerade ist, ein Zuschauer weiß dies aber nicht. Ebenfalls wie vor Gericht. Im Rechtsstreit um einen Link auf Slysoft legt der Heise-Verlag nun die Karten auf den Tisch. Mit anderen Worten: Die Dokumente des Rechtsstreites wurden online gestellt. Ganz anders als beim Schwarzen Peter.

Dabei ist der Heise-Verlag dafür bekannt, Rechtsstreitigkeiten eher im Stillen auszufechten. Solange man sich auf der Gewinnerseite sah, hielt man den Mund. Was letztlich wirklich geschah, wird man wohl nie erfahren. Beim Streit mit der Musikindustrie um einen Link auf Slysoft, den Hersteller von Kopierschutz-Knacksoftware, zeigt sich Heise nun offenherziger.

Hier hat allerdings nicht der Leser, sondern ein Gericht das letzte Wort zu sprechen. Das Verfahren ist in Berufung gegangen. In erster Instanz wurde geurteilt, dass man zwar über Slysoft berichten darf, einen Link zu setzen, wurde aber untersagt, weil – so das Gericht – nach dem Urheberrechtsgesetz damit eine Bewerbung der in Deutschland illegalen Software unternommen würde.

Offensichtlich liegt hier ein Fall vor, der vom Gesetzgeber so noch nicht angedacht war: Ist der Link in einem Onlineartikel Bestandteil der journalistischen Berichterstattung? Jeder Journalist hält dies für eine Selbstverständlichkeit. Das Gericht offensichtlich nicht. Heise versucht sich nun an Meinungsbildung. Vielleicht erbarmt sich ja das neue Parlament oder zuvor schon ein Gericht, die Sache ein für allemal klarzustellen.