Es ist Wochenende, die Redaktionen sind im sommerlichen Kurzurlaub, weshalb die Daheimgebliebenen schreiben können, was sie wollen. Gleich drei Fehler sprangen mir bei der halbstündigen Morgenlektüre ins Auge. So berichtet Spiegel Online, dass Google „ihre Großoperation zur Einrichtung einer digitalen Bibliothek mit 15 Millionen Büchern ausgesetzt“ habe. Bei Golem hört sich das schon anders an: „Google scannt vorerst keine geschützten Bücher mehr“. Nur die urheberrechtlich geschützten? Hat Spiegel Online hier etwas übersehen?

Nein, kurz und pauschal, aber korrekt ist der Bericht von Spiegel Online. Bei Golem dagegen folgt die Auflösung erst im letzten Satz: „… stellt Google das Scannen von Büchern bis November 2005 ein.“ Was sich in der Überschrift und im Laufe des Textes noch anhörte wie: Ein Teil der Bücher wird weiterhin eingescannt; stimmt also doch nicht. Kleine Ungenauigkeit, kein Beinbruch.

Bei Spiegel Online habe ich aber dennoch eine unglückliche Formulierung gefunden. Dort schreibt man über „Al-Qaidas Phantasien vom Endsieg“, als ob Bin Laden in seinem Bunker unter Kabul sitzen und mit geballten Fäusten die Wende in einem aussichtslosen Kampf beschwören würde. Ein solcher Vergleich verbittet sich aber. Al-Qaida und die Nazi kann man nicht einfach so in einen Topf werfen.

Das kann man alles als Petitessen abtun. Als Ungenauigkeiten im journalistischen Handwerk, über die man hinwegsehen sollte. Zugegeben. Newsroom.de, ein Fachblatt für die Journallie, hat allerdings den Ex-TV-Moderator Andreas Türck vom Verdacht der Vergewaltigung freigesprochen. Dort heißt es im Lead: „Mutmaßliches Opfer soll schon früher eine Vergewaltigung erfunden haben“. Schon früher? Also jetzt auch? Erst einmal hat das Gericht sein Urteil zu sprechen. Solche Fehler dürfen definitiv nicht passieren. Ob die kleinen Nachlässigkeiten, über die man durchaus hinwegsehen kann, letztlich auch zu solch groben Patzern führen, darüber kann man nun streiten.