Eigentlich schon ein alter Fall: Das preisgekrönte Onlinemagazin „Die Gegenwart“ benennt sich zum 1. Februar in „Neue Gegenwart“ um. Habe ich erst jetzt gesehen, da ich es irgendwie nie auf die Mailingliste geschafft habe. Stattdessen gehe ich alle paar Wochen auf die Website, um nach einer neuen Ausgabe zu schauen. Weglaufen tut sie mir ja nicht. Doch wenn ich demnächst www.diegegenwart.de ansurfe, erscheint eine Seite, die sowohl auf die „Neue Gegenwart“ unter www.neuegegenwart.de als auch auf die FAZ verweist. Denn „Die Gegenwart“ gibt es dort schon seit 1960 – und zwar als Wort-/Bildmarke. Wie Björn Brückerhoff auf seine Website erklärt, habe sich die FAZ mit ihm schon seit August 2004 gestritten. Ab Mai gehört die alte Domain dann der FAZ allein.

Ich habe daraufhin knallhart journalistisch recherchiert (also weder Björn angemailt, noch bei der FAZ angerufen, sondern – viel besser! – Google gefragt). Dabei habe ich ein paar Blogs aufgetan (vorzügliche Quellen!), die alle nur Björns Statement zitieren. Kein Aufschrei. Nicht einmal ein einziger Kommentar (bin nicht bis zur zweiten Google-Trefferseite gekommen). Dieser Medien-Rechtsstreit scheint absolut lautlos über die Bühne gegangen zu sein. Und genau darüber wundere ich mich. Dabei hätte Björn genug Möglichkeiten gehabt, seine Bekanntheit als Preisträger des Grimme Online Awards zu nutzen, um in einigen Magazinen mit Gewicht flammende Reden gegen das Vorgehen der FAZ zu erzeugen. Zumal die FAZ den Streit nur wenige Wochen nach der Preisverleihung vom Zaun gebrochen hat. Der Werbeblogger hat dagegen gerade gezeigt, wie man durch den Schritt in die Öffentlichkeit jemanden, der mit einem Schreiben vom Anwalt winkt, durchaus zum Rückzug zwingen kann.

Und um jetzt auch wirklich einen Kommentar hinterherzuschieben: Ich finde es absolut pieselig von der FAZ, Björn die Domain www.diegegenwart.de wegzunehmen. Im Vergleich zu der viel stärkeren Domain faz.net fällt die doch gar nicht ins Gewicht. Wie konnten Chefredakteur, Geschäftsführer und Suchmaschinenoptimierer diesem Vorgehen nur zustimmen?