Offenes WLAN gibt es an jeder Ecke. Manch einer muss nur das Laptop ans Schlafzimmerfenster stellen, andere sitzen mit dem Laptop im Auto, beim wortwörtlichen Wardriving am besten auf dem Beifahrersitz. Und die rechtliche Seite? Es kursieren genug Geschichten, dass Leute beim Surfen an fremden WLAN-Routern vom Wachtmeister oder anderen Blockwarten erwischt wurden.

Doch wer kein gesichertes Netz knackt, sich nicht auf einem fremden Rechner zu schaffen macht, dort keine Kosten verursacht (bei einem Volumentarif zum Beispiel) oder selbst Illegales anstellt, hat wohl wenig zu befürchten. Die Gesetzeslage ist aber nicht eindeutig, die Gerichte werden wohl von Fall zu Fall entscheiden, und deshalb lasse ich auch lieber die Finger davon und bin ein Fonero geworden.

Kritischer sieht es für denjenigen aus, der sein WLAN offen stehen lässt, denn wer beim Wardriving Böses anstellt, hinterlässt die IP-Adresse des Routerbesitzers als Spur im Netz, deshalb klingelt der Staatsanwalt dann auch dort. Das Landgericht Hamburg hat Ende Juli festgestellt, dass der WLAN-Betreiber in Mitstörerhaftung genommen werden kann. Da hilft dann auch nicht zu erklären, man habe seinen Nachbarn nur ins Netz gelassen oder aus Versehen die Verschlüsselung ausgestellt, die Ermittler werden solchen Erklärungen wohl weniger vertrauen und selbst nachschauen, die Hardware ist dann erst einmal weg.

Für Foneros sieht es nicht ganz so schlimm aus. Wer einen Fon-Router betreibt, weiß zwar auch nicht, wer über seine IP-Adresse mitsurft. Ich nehme aber an, dass die Ermittlungsbehörden das Phänomen Fon.com recht schnell begreifen werden. Stellen diese fest, dass sie an einem Fon-Router emitteln, werden sie bei Fon anfragen, ob zur fraglichen Zeit ein Fonero den Router genutzt hat, und welcher. Fon.com hat mehrmals erklärt, dass sie in diesem Fall mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten werden. Was bleibt ihnen auch sonst übrig? Diese Stellungnahme ist also eine Selbstverständlichkeit, und es gibt keine Gewähr, dass der Ermittler nicht erst einmal die Hardware des Foneros einsackt, zwecks Beweissicherung.

Sofanet löst dieses Problem, indem sie den Gastsurfer über ein VPN zu einem eigenen Server tunneln, erst dort ist der Übergang ins Internet, Gastsurfer bewegen sich deshalb mit einer IP von Sofanet im Netz. Der Staatsanwalt steht dann also bei Sofanet vor der Tür, nicht beim Eigner des WLAN-Routers. Das ist zweifellos die elegantere Lösung, aber ich vermute mal, dass diese technisch kompliziertere Lösung eine Hürde für die schnelle Verbreitung Fons dargestellt hätte. Und, das darf man nicht vergessen, die wollen schließlich damit Geld verdienen.

Zurück zum Ausgangsproblem: Wer über fremde Router surft, seien es offene WLAN oder WLAN-Communities wie Fon, und dabei sauber bleibt, der hat aller Voraussicht nach vom Staat nichts zu fürchten, theoretisch aber vom Routerbetreiber. Denn ohne eigenes VPN, kann der Routerbetreiber prinzipiell mitlauschen, Passwörter zum Beispiel. Und das ist gar nicht lustig.