Wer ist eigentlich Dr. Huber? Bekanntschaft haben wir noch nicht geschlossen, ein Glück bei allem, was ich in diversen Blogs über ihn gelesen habe. Aber so richtig hat mich das dann doch nicht interessiert. Und nun befasst sich auch noch Stefan Niggemeier mit dem Thema und vergleicht Screenshots einer Dr.-Huber-Website vom Juli und Dezember. Ein wenig pisselig angesichts der Tatsache, dass er in seinem Blog auch Texte veröffentlicht, die er für die FAS geschrieben hat.

Screenshot von Dr. Hubers Website
So präsentiert sich Dr. Huber (Screenshot von seiner Website)

Das war gestern. Heute folgte ein „Vorschlag zur Güte„. Wie bitte? Ist das ernst gemeint? Dr. Huber droht mit dem Anwalt, und Stefan Niggemeier knickt ein? Das kann doch nicht wahr sein. (Ist es anscheinend auch nicht.) Dennoch steht die Frage im Raum, wie man sich in so einem Fall richtig verhält. Und da gilt wie so oft im Leben: Leute, die das Maul groß aufreißen, haben noch lange nicht immer etwas zu sagen. Mit dem Anwalt wird schnell gedroht – und zwar eher dem kleinen Websitebetreiber, sogar dem kleinen Onlinemagazin als einer großen Frankfurter Zeitung (nehme ich mal an).

Und auch wenn man alles richtig gemacht hat, kann dann doch ein Schreiben vom Anwalt auf dem Tisch liegen. Das Presserecht setzt zwar hohe formale Hürden für die Veröffentlichung einer Gegendarstellung, und in den meisten Fällen gelingt es auch, so ein Verlangen abzuschmettern, aber eben nur unter Einsatz eines eigenen Anwalts. Und der kostet Geld. Das ist dann genau der Punkt, wo Betreiber kleiner Websites, Blogs und Onlinemagazine geneigt sind einzuknicken. Und ich habe es selbst erlebt, dass der Geschäftsführer dann vom Chefredakteur verlangt, einen Text wie gewünscht zu ändern. Oder die Gegendarstellung online zu stellen – egal, was drinsteht.

Gut, bei Stefan Niggemeier trifft das wohl alles nicht zu. Er wird sich bloß über Dr. Huber lustig machen wollen, ein weiteres Mal. Es sei ihm gegönnt. Dennoch frage ich mich, ob man solchen Typen wirklich so viel Platz einräumen sollte. Die Screenshots verkleinern hätte er meiner Meinung nach jedenfalls nicht müssen.