Bei der GEZ im Köln muss der Kalender falsch gehen, denn dort befindet man sich offensichtlich schon in der fünften Jahreszeit. Heute habe ich Post von der GEZ bekommen, sehr witzig. Oder auch nicht. Kölle alaaf!

Sehr geehrter Herr Giesecke,

Sie möchten das Fernsehgerät rückwirkend abmelden. Bitte beachten Sie zunächst Folgendes:

Nach § 4 Absatz 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag endet die Rundfunkgebührenpflicht mit Ablauf des Monats

– in dem das Rundfunggerät nicht mehr zum Empfang bereitgehalten
– und die Anmeldung der GEZ oder der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt wird.

Ihre Mitteilung ist bei uns am 07.12.2006 eingegangen.

Wir haben das Fernsehgerät mit Ablauf des Monats 12.2006 abgemeldet und führen das Teilnehmerkonto zu diesem Zeitpunkt mit einem Radio.

Mit freundlichen Grüßen

GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE

Zum Sachverhalt: Im Mai habe ich bereits den Fernseher in die Abstellkammer verbannt, den DVB-T-Empfänger aber am Rechner gelassen. Im August folgte dann die Entscheidung, dass Computer den Gebührenstatus eines Radios und nicht eines Fernsehehgerätes erhalten, und somit auch mein Entschluss, endlich das Gerät bei der GEZ abzumelden. Korrekt wie ich bin, habe ich natürlich damit gewartet, bis das Gerät verkauft war. Also habe ich der GEZ am 29. November das (amtlich vorgeschriebene?) Abmeldeformular geschickt, am 30. November hätte es dort eintreffen müssen, so weit liegen Köln und Bonn nun auch nicht voneinander entfernt.

Es ist am 7. Dezember eingetroffen, ich frage mich nur wo. Vielleicht hat die GEZ während ihrer einwöchigen Weihnachtsfeier keine Post angenommen. Vielleicht ist mein Schreiben aber auch in irgendeiner Umlaufmappe gelandet, und erst der letzte Sachbearbeiter hat einen Eingangsstempel darauf gedrückt. Oder der Amtsbote hat sich den Knöchel verknackst und brauchte sieben Tage, um das Formular die Treppe raufzutragen. Oder in der GEZ geht der Kalender falsch. Kölle alaaf!

Apropos Amtsbote, über dem Schreiben steht „GEBÜHRENEINZUGSZENTRALE DER ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKANSTALTEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“. Das hört sich schon ziemlich hoheitlich an, und der zitierte Paragraph im Text signalisiert ganz klar „der Bürger hat zu parieren“. Dennoch ist die GEZ kein Amt, sondern laut Wikipedia „eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft„. Und: „Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ist eine Institution, die eine bestimmte öffentliche Aufgabe erfüllt, die ihr gesetzlich zugewiesen worden ist.“ Gehört zu dieser öffentlichen Aufgabe nun, meine Post eine Woche liegen zu lassen und bei mir einen zusätzlichen Monat zu kassieren? Als Bürger fühle ich mich da verarscht.

Würde ich in der Pressestelle der GEZ anrufen, würde man es wohl erstens auf die Deutsche Post schieben und zweitens als Einzelfall abtun. Aber ein Einzelfall ist es leider nicht, ich hatte schon des öfteren mit der GEZ zu tun, und dieser Brief bestätigt nur meine Erfahrungen. Was die GEZ dabei völlig übersieht: Sie schaufelt sich ihr eigenes Grab. Leute, die solch negative Erfahrungen gemacht haben, verlieren das Vertrauen in öffentlich-rechtliche, wenn nicht sogar in staatliche Institutionen und werden in ihren Ansichten radikaler. Zumindest meinen Ärger kann man an diesem Blogeintrag ablesen. Wenn zur nächsten Wahl eine Partei antritt, die die GEZ abschaffen will, wäre dies durchaus ein Grund für mich, sie zu wählen.