Mein Freund, der textende Immobilienmakler, hat wieder zugeschlagen. Es ist ja auch ein großes Haus, das er da zu vermieten hat. Da wird schnell mal eine Wohnung frei. Ich habe es sofort auf dem Foto wiedererkannt. Aber auch schon die Anzeigenüberschrift hätte gereicht: „STOP ! Junge Familie mit Kind als Mieter gesucht“. Na hoppla, darf der Bengel denn sowas unterschreiben? Oder das Mädel?

Screenshot von immobilienscout24.de
Screenshot von immobilienscout24.de

Schon klar. Er hat gemeint: „Junge Familie (mit Kind) als Mieter gesucht“. Oder: „Junge Familie als Mieter gesucht. Gerne mit Kind“. Wobei man das Balg gar nicht erwähnen bräuchte, denn schließlich macht erst das Kind das Pärchen zur Familie. Jedenfalls sollte man derart missverständliche Formulierungen vermeiden tun.