Die Kündigung ist raus. Und natürlich musste es ein Brief sein. Wer heutzutage umzieht, kann fast immer die neuen Daten per Telefon, E-Mail oder Login auf der Firmenwebsite mitteilen. Bei einer Kündigung muss es aber immer eine reale Unterschrift sein.


Unbrauchbar: Die Paybackkarte

Das kostete mich jetzt noch einmal 45 Cent, die ich vom Wert der letzten Prämie abziehen muss. Diese ist heute gekommen. Rechnungsdatum: 15.05.2007. Schnell ist das nicht gerade. Ich habe schon einen Brief von denen bekommen, direkt nach dem 15. Mai. Auch mit dem Datum 15. Mai. „Ihre PAYBACK Prämie haben wir wunschgemäß an folgende Adresse ausgeliefert“. War aber noch lange nicht hier angekommen. Konfuses Zeug. Zum Deppen-Leerzeichen sage ich jetzt mal nichts.

Zuvor habe ich natürlich die AGBs befragt. Dort steht unter Punkt 7.1: „Sie können die Teilnahme an PAYBACK jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Mitteilung an PAYBACK beenden.“ Und unter Punkt 7.2: „Sie sind verpflichtet, die PAYBACK Karte bei Ablauf der Kündigungs- frist unbrauchbar zu machen, im Fall der Kündigung aus wichtigem Grund bereits bei Zugang der Kündigung“. Das habe ich getan. Schnippschnapp.

Die Prämie, zwei WMF-Gewürzmühlen, war es auch nicht wirklich wert.