Im letzten Jahr bin ich kein einziges Mal Bahn gefahren, jedenfalls nicht in der BahnCard-Bahn. Also werde ich das Kärtchen nicht verlängern. Gerade läuft die Kündigungsfrist ab, also habe ich schnell ein Fax geschickt. Gefunden habe ich die Faxnummer nicht auf den Seiten der Deutschen Bahn, sondern über Google.

Was ich nicht erwartet habe, ist ein großer Hinweis auf bahn.de, wie man kündigt. Aber, so sollte man meinen, irgendwo muss es einen Link geben, hinter dem zumindest die rechtlichen Minimalanforderungen erfüllt sind.


Schon tausende Male drübergefahren (Bild: Deutsche Bahn AG)

Nach einer halben Stunde suchen habe ich über die AGB verifiziert, dass die Kündigungsfrist sechs Wochen beträgt. Schriftlich einzureichen. Ich habe nicht herausgefunden, ob der BahnCard Service immer noch eine eigenständige Tochter ist oder ein nicht-selbstständiger Teil der Deutschen Bahn AG.

Ich habe weder eine Postanschrift noch eine Faxnummer des BahnCard Service gefunden. Es gibt eine 0180-Nummer zur Hotline und ein E-Mail-Formular. Google hat mir dann verraten, was ich gesucht habe.

Ich bin kein Jurist. Ich weiß nicht, ob das rechtlich zulässig ist. Sollte es aber nicht sein. (Note to myself: Beim nächsten Mal das richtige wählen.) Gibt es keine Stelle, die von sich aus im Interesse des Verbrauchers eingreifen kann? Und zwar wirksam. Der Verbraucherschutzverein? Der Datenschutzbeauftrage? Die Bundesnetzagentur? Der Wachtmeister?

Danke an Spam Info.

Nachtrag vom 4. Juli 2013

Die BahnCard lässt sich auch per E-Mail an bahncard-service@bahn.de kündigen. Den Hinweis dazu habe ich bei Richard Schley gefunden. Die Bestätigung der Kündigung kam prompt.