Gestern hat der Koalitionsausschuss aus CDU, CSU und FDP beschlossen, was bereits im Koalitionsvertrag steht: Es soll ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage geben (mehr bei Golem). Durch die Blogsphäre fegt nun ein Sturm der Entrüstung, dabei sind die Blogger nicht betroffen. Wahrscheinlich nicht, denn der gestrige Beschluss bleibt vage. „Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig, normale User werden also nicht betroffen sein“, heißt es da. Man sollte jedoch auf den Gesetzesentwurf warten.

Aber zurück zum Anfang. Wer das, was Verlage produziert haben und dort mit Kosten verbunden war, in Ausschnitten nutzt, um selbst damit Geld zu verdienen, der soll in Zukunft eine Abgabe zahlen. Das sind in erster Linie die Betreiber von Suchmaschinen und Nachrichten-Aggregatoren. Viele sprechen deshalb auch von einer Lex Google. Lobbyisten haben lange dafür gearbeitet. Die Verlage werden einen Teil der Adsense-Einnahmen erhalten.

Private Nutzer sollen davon nicht betroffen sein. Und damit ist weniger das Lesen am Bildschirm gemeint als das Zitieren im eigenen Blog. Dort findet man oft einen Absatz, zitiert aus einem Artikel bei Spiegel Online oder faz.net, darunter ein Link zur Quelle. Bisher kann jeder Wortschnipsel verwenden, weil diesen die Schöpfungshöhe fehlt und sie dadurch nicht urheberrechtlich geschützt sind. Gewerbliche Anbieter wie Paperboy dürften das dann nicht mehr, was ihnen der Bundesgerichtshof noch erlaubt hatte. Aber man sollte wirklich den Gesetzesentwurf abwarten.

Das Geld fließt zwischen Unternehmen

Erhalten sollen das Geld, das Google & Co dann zahlen müssen, die Hersteller von Presseerzeugnissen, aber laut Koalitionsausschuss auch die Urheber. Eine Verwertungsgesellschaft soll den Transfer organisieren. Die VG Wort wird zwar nicht genannt, sie kann aber bereits jetzt mit ihren Zählpixeln die Reichweite einzelner Artikel bestimmen.

Ebenfalls unklar ist noch, nach welchem Schlüssel das Geld verteilt werden soll. Und ich vermute, dass hier der Grund für den Unmut vieler Blogger und Zusammenschlüssen wie der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht (IGEL) liegt. Die großen Verlage bekommen einen großen Anteil, mit den lousy pennies werden dann kleine Newsportale abgespeist und eventuell auch (große) Blogs. Wie aber soll man das Geld sonst verteilen? Aufregen kann ich mich darüber nicht, dass Geld von Google zu den Verlagen verschoben wird, eher schon über den Bürokratismus, der jetzt wieder in Gang gesetzt wird.

Ich bin auch gar nicht in der Lage zu beurteilen, ob das eine Großunternehmen dem anderen Großunternehmen auf ungerechte Weise die Butter vom Brot nimmt. Und nur weil die Lobbyisten es tausend Mal herunterbeten, muss ich es noch lange nicht glauben. Wenn jedoch kleine Onlineverlage mit 10 Millionen Pageviews im Monat eine stabilere Einnahmensbasis erhalten, dann ist das sicherlich gut. Sie profitieren aber auch davon, wenn sie bei Google, insbesondere bei Google News gut gelistet sind.

Das Zitatrecht bleibt

Für den Journalisten ändert sich übrigens nichts. Das Zitatrecht wird vom Leistungsschutzrecht nicht betroffen sein. Hier sind die Regeln vom Urheberrecht schon eng gefasst. Zitate dürfen nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden. Sie müssen sich sinnvoll in einen Text mit eigener Schöpfungshöhe einfügen. Wo dort die Grenze liegt, haben die Gerichte in den letzten Jahrzehnten schon oft genug entschieden.

Das Paperboy-Urteil hat in einem Fall versucht, diese Grenze auch für die gewerbliche Nutzung zu ziehen. Das kann man auch weiterhin den Gerichten überlassen – oder wie jetzt gesetzlich regeln. Aber erstmal abwarten.