So, so. Der Herr Martenstein möchte also zwei Sätze versteigern. Nicht dass man diese dann per DHL Express zugeschickt bekäme (versicherter Versand 7 Euro). Man darf die beiden Sätze selbst formulieren, so lautet der Deal. „Die Sätze dürfen keine justiziablen oder jugendgefährenden oder werbenden oder den Propheten Mohammed herabsetzenden Botschaften enthalten.“ Also nicht etwa: „Mohammed trank mit Christoph Schlingensief eine Tasse Tee.“ Wobei natürlich alles Verpönte an diesem Satz Herrn Schlingensief zuzuordnen wäre und nur der Werbeanteil dem Wörtchen Tee. Gesponsort von einem Lobbyverband oder dem Tee-Tempel in Königswinter.

Bevor die beiden Sätze dann – einer zu Beginn, einer zum Abschluss der Kolumne Lebenszeichen – in der Zeit erscheinen, müssen diese aber erst einmal vertickt werden. Wie lauwarmes Toastbrot bei ebay. Ein eingeröstetes Abbild des Propheten Mohammed inbegriffen. Das kann natürlich mächtig schief gehen. Was passiert, wenn die Lizenz zum Sätzeschreiben für teuer Geld erworben wird, die Sätze aber nicht innerhalb der festgesetzten Frist formuliert werden können? Herrn Scheuerle würde ich jedenfalls nicht als Auktionator engagieren. Und wie würde dann der erste Satz lauten? Etwa so? „Heute beginnen wir mit Satz Nummer zwei.“ Erbärmlich.

Dann doch lieber einen Beauty Contest. Der Beste möge gewinnen. Olympisches Feuer soll aus den eingesandten Worten sprühen. Nur entscheidet nicht das Maßband oder die Stoppuhr, sondern eine All-Star-Jury aus Dieter Bohlen, Detlef D! Soost und Helmut Schmidt. Auf die Einschaltquoten bin ich mal gespannt. Den Rest übernimmt dann wieder Herr Martenstein: „Den Raum dazwischen fülle ich und stelle dabei ein sinnvolle, aber auch brilliante Verbindung zwischen den beiden Sätzen her.“ Ich geh‘ jetzt mal zum Kiosk, eine Ausgabe der Zeit vorbestellen.