Wer versteht bei dieser Zeile eigentlich nicht Bahnhof? Und vom Bahnhof bin ich ganz schnell über Bundesbahn und Bundespost bei der Deutschen Telekom und T-Com. Und ich verstehe immer noch nichts. Die T-Com hat mir nämlich heute eine E-Mail geschickt, wie jeden Monat, mit meiner Rechnung. Im Anhang zwei PDF-Dokumente, die Rechnung und der Einzelverbindungsnachweis. Doch letzter ließ sich nicht öffnen, ich solle ein Passwort eingeben. Nur welches? Erst mal die E-Mail lesen!
Wichtige Hinweise zur Einzelverbindungsübersicht:
Aufgrund der Vorgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit senden wir Ihnen Ihre EVÜ – sofern beauftragt – ab sofort immer verschlüsselt per E-Mail zu.
Zum Öffnen der verschlüsselten Datei benutzen Sie bitte Ihre Rechnung Online Benutzerkennung. Wenn Sie die EVÜ bereits verschlüsselt erhalten, bleibt Ihr bisheriges Kennwort bestehen. Haben Sie das Kennwort erfolgreich eingegeben, finden Sie in einer weiteren PDF-Datei Ihre EVÜ. Diese können Sie wie bisher öffnen und speichern.
Davon mal abgesehen, dass sich mir schon bei der entkoppelten Schreibweise „Rechnung Online Benutzerkennung“ die Nackenhaare aufstellen (wie testet die Telekom so ein krummes Deutsch eigentlich in ihren Einstellungstests?), stand ich nun vor dem Problem, wie eigentlich meine Rechnung-Online-Benutzerkennung lautet? Gerade weil ich mir die nicht merken wollte, habe ich mich doch für den voll automatisierten Rechnungsversand per E-Mail entschieden. Kein lästiges Einloggen mehr.
Stattdessen schreibe ich solche Kennungen in eine Passwortdatei, die ich wo auch immer aufbewahre (muss ja nicht jeder wissen), und vergesse die Logindaten mal schnell wieder. Was hält denn der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, kurz Luft holen, eigentlich davon?
Meine Direktbank hat mir seinerzeit die Wahl gelassen:
– Die kompletten Daten werden verschlüsselt geschickt.
– Mir werden Benachrichtigungen geschickt, ich gehe online und lade mir die Daten auf meinen Rechner.
– Ich muss aus eigenem Antrieb online gehen und meine Daten runterladen.
Meiner bescheidenen Meinung nach wird dies dem Datenschutz gerecht. Ich kann selbst wählen, welches Sicherheitsrisiko ich eingehe, aber scheinbar ist es eine Wahl zwischen drei gleichen Dingen. Stimmt aber nicht. Mir daheim eine Infrastruktur für den sicheren Datenverkehr aufzubauen ist enorm, und im Zweifelsfall funktioniert die mal wieder nicht. Ich habe mich deshalb nie für den Homebanking-Standard HBCI entscheiden können, weil es mir einfach nicht möglich war, meine Kontodaten an einem Rechner abzurufen, den ich für sicher halte, weil er bei einem Freund steht, der noch paranoider ist als ich. (Beim HBCI benötigt man einen Rechner mit Kartenlesegerät.)
Klar, einen GPG-Key habe ich auch. Und in der Diskussion bin ich ein leidenschaftlicher Prediger, theoretisch sozusagen, nur als ich meinen Laptop kürzlich neu installiert habe, was fehlt bis heute noch? Das GPG-Zeug und Enigmail.
Dank T-Com darf ich mir also heute wieder meine Benutzerkennung von Rechnung Online merken. Schnell zurück zum PDF-Dokument mit dem Einzelverbindungsnachweis, die Kennung eingegeben und ich sehe das da. Mehr tut sich nicht, da kann ich noch so viel klicken, wie ich möchte.
Das ausgeschlossene verschlüsselte Dokument im Foxit-Reader: Nichts tut sich
Woran es liegt? Ich vermute mal, weil ich den Foxit als PDF-Reader benutze und nicht die olle Kogge von Adobe. Die habe ich nämlich vom Rechner runtergeschmissen, weil sie mir dauernd irgendwelche Fragen nach Updates stellte, die sie dann doch nicht bereit war zu installieren. Und seitdem ist mein System schneller. Und der Foxit tut, was ich von ihm verlange: PDF-Dokumente anzeigen. Bis auf heute. Das Passwort nimmt er noch an, mehr geht nicht. Danke T-Com! Danke lieber Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit! Ich finde Computer zum Kotzen.